Abrechnung und Honorar
Meine Praxis für psychologische Beratung und Psychotherapie ist (noch) eine reine Privatpraxis und richtet sich v.a. an Privatpatienten und Selbstzahler.
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten (GOÄ/GOP). Die Kosten für die Therapie/Beratung sind dabei unabhängig von der Erstattung durch die Krankenversicherung in voller Höhe zu begleichen.
Überlicherweise stelle ich quartalsweise eine Rechnung und im Anschluss an die Behandlung.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten – auf Anfrage und unter bestimmten Voraussetzungen – im Rahmen einer sog. Kostenerstattung. Mehr Informationen zum Kostenerstattungssystem finden sich hier.
Auf Anfrage und nach Prüfung durch die Krankenkasse werden Psychotherapien unter bestimmten Umständen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Hierzu braucht es in der Regel den Nachweis über eine erfolglose Suche bei einer bestimmten Anzahl an Psychotherapeuten. Gemeinsam erstellen wir dann ein Anschreiben an die Krankenkasse mit der Bitte um Übernahme der Therapiekosten.
Psychologische Beratung und Supervision sind keine Leistungen der Krankenkasse und müssen somit selbst erstattet werden.
Termine müssen, zur anderweitigen Vergabe, wenigstens 24 Stunden zuvor abgesagt werden. Ansonsten besteht die Forderung eines Ausfallhonorars.
Kostenerstattungssystem
Auf Anfrage und nach Prüfung durch die Krankenkasse werden Psychotherapien unter bestimmten Umständen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Hierzu braucht es in der Regel den Nachweis über eine erfolglose Suche bei einer bestimmten Anzahl an Psychotherapeuten. Gemeinsam erstellen wir dann ein Anschreiben an die Krankenkasse mit der Bitte um Übernahme der Therapiekosten.